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Gut zu wissen

Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Fisch und Fischfang.

 

Anlandeverpflichtung: Alle Fänge an Bord verbleiben, angelandet und auf Einhaltung der Quoten hin geprüft werden. Zu kleine Fische dürfen nicht für den menschlichen Verzehr auf den Markt gebracht werden. Dadurch soll eine selektivere Fischerei mit zuverlässigeren Fangdaten geschaffen werden.

 

Aquakultur ist die kontrollierte Aufzucht von aquatischen, also im Wasser lebenden Organismen, insbesondere Fischen, Muscheln, Krebsen und Algen. Allen in Aquakultur produzierten Organismen gemein ist die Zuordnung zu einem Besitzer. So unterscheidet sich die Aquakultur vom klassischen Fischfangin öffentlichen Gewässern. Die Aquakultur gewinnt besonders wegen der Überfischungzunehmend an Bedeutung.

Zuchtmethoden der Aquakultur:

  • Teichwirtschaft: Unter dem Begriff Teichwirtschaft versteht man die Nutzung von natürlichen, teilweise künstlichen oder ausschließlich künstlich angelegten Teichen zur Aufzucht von Fischen oder Krebstieren. Sie ist die älteste und bis heute weltweit am häufigsten genutzte Form der Aquakultur. Teichanlagen werden sowohl in kleinen Familienbetrieben als auch im großkommerziellen Stil (z. B. in der Garnelenzucht) betrieben.
  • Durchflussanlagen dienen dem kontrollierten Wasserdurchfluss durch eine Aquakulturanlage. Sie bestehen zumeist aus mehreren hintereinander geschalteten Becken oder Rinnen, die entweder neu angelegt oder in natürliche Teiche integriert werden. Die Becken sind so konstruiert, dass das Wasser jedes Becken durchströmen und darin zirkulieren kann. Zu- und Abläufe an gegenüberliegenden Seiten des Systems ermöglichen die Aufzucht von Fischen unter kontrollierten Strömungsverhältnissen und gleichbleibender Wasserqualität.
  • Netzgehege- oder Käfiganlagen werden in natürlichen Gewässern wie Teichen, Flüssen oder dem offenen Meer verankert. Die Begrenzung erleichtert die Fütterung, Kontrolle und Ernte, ohne den stetigen Austausch mit dem Umgebungswasser und damit kostenloser Frischwasserzufuhr zu unterbinden.
  • Die Muschelzucht findet im Meer statt. Das Plankton im Wasser dient als Nahrungsgrundlage für die Schalentiere, so dass ein zusätzlicher Eintrag von Nährstoffen nicht nötig ist. Die am weitesten verbreiteten Methoden der Muschelzucht sind die Bodenkultur, die Kultivierung auf künstlichen Kollektoren (z.B. Langleinenkultur) und die Haltung in Drahtkörben bzw. Netzsäcken. Sowohl bei der Bodenkultur als auch bei der Kultivierung in Drahtkörben bzw. Netzsäcken, handelt es sich in der Regel um Semikulturen. D.h. es werden Jungmuscheln aus Naturbänken abgefischt und anschließend ins Zuchtgebiet eingebracht bzw. in die Zuchtvorrichtung umgesetzt.
  • Geschlossene Kreislaufanlagen bestehen aus einer Kombination von Becken und Filtersystemen, in denen das Abwasser ständig wiederaufbereitet und in die Zuchtbecken zurückgeführt wird. Sie sind damit unabhängig von natürlichen Wasserquellen. In der Regel wird das Wasser unter konstanter Sauerstoffzufuhr durch die Anlage gepumpt und passiert dann einen mechanischen Filter zur Entsorgung von Futterresten und Exkrementen. Biofilter und Eiweiß-Abschäumer entfernen die restlichen Stoffwechselprodukte. Modernste Kreislaufanlagen sparen Investitions- und Betriebskosten, indem die Wasseraufbereitung direkt im Aufzuchtbecken stattfindet.

In der Aquakultur gibt es unterschiedliche Besatzdichten. Extensiv bedeudet eine geringe Besatzdichte. Im Gegenzug gibt es auch Aquakulturen mit intensiver (viele Fische auf engem Raum) Besatzdichte. Man spricht hier von Intensitätsgraden.

 

ASC (Aquaculture Stewardship Council): Im Jahr 2010 von WWF (World Wide Fund For Nature) und IDH (der „Sustainable Trade Initiative“ aus den Niederlanden) gegründet, ist der ASC eine unabhängige, gemeinnützige Organisation von weltweiter Bedeutung. ASC steht für eine nachhaltige Fischzucht in Aquakultur. Fische die dieses Siegel tragen, sollen aus einer Fischzucht kommen, bei der Wasserqualität, Fischdichte, Fischmehlfütterung, Arbeitsbedingungen und die Gabe von Antibiotika besser geregelt und kontrolliert wird.

» www.asc-aqua.org

 

Beifang: Teil des Fangs, der nicht zu der oder den Zielarten des betreffenden Fanggeräts zählt, aber beim gegenwärtigen Stand der Technik weitgehend unbeabsichtigt und/oder unvermeidbar mitgefangen wird. 

 

Bestand (auch Fischbestand): Reproduktionseinheit einer Fischart die in einem bestimmten geografischen Bereich lebt und hier eigene Laichgebiete hat.

 

Bio Sonne ist die NORMA exklusive Bio-Eigenmarke, deren Produkte nach den strengen EU-Regularien kontrolliert produziert werden.

Sie zeichnen sich auss durch:

  • artgerechte Tierhaltung,
  • regelmäßige Kontrollen,
  • den Verzicht auf Gentechnik
  • sowie eine ökologische Erzeugung unter Ausschluss der Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel und Kunstdünger.

» hier gelangen Sie zu den Produkten

 

EU-Bio-Logo: Seit dem 01. Juli 2012 ist das EU-Bio-Logo in Verbindung mit dem dazugehörigen Kontrollstellencode und einer allgemeinen Herkunftsangabe der Zutaten zur Kennzeichnung vorverpackter Biolebensmittel vorgeschrieben. Biolebensmittel mit diesem Logo müssen zum Beispiel frei von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), Geschmacksverstärkern, künstlichen Aromen und Farbstoffen sein. 

 

Bio-Siegel: zusätzlich zum EU-Bio-Logo dürfen Bio-Lebensmittel mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden. 

 

BRZ (Bruttoraumzahl) ist das ist das heute übliche Raummaß für die Größe von Handelsschiffen.


Discard ist der Beifang, der nach dem Fischen über Bord geworfen (Rückwurf) wird. Rückwürfe sind unerwünschte Fänge, die entweder tot oder lebendig ins Meer zurück geworfen werden, weil sie entweder zu klein sind, der Fischer keine Quoten für diese Art besitzt oder aufgrund von Vorschriften über die Zusammensetzung der Fänge.

 

eingefroren am: Datum, an dem das Erzeugnis auf dem Fangschiff oder in der Verarbeitungsfabrik eingeforen wurde.

 

Fanggerätekategorie ist der Oberbegriff des für den Fang eingesetzten Gerätes. Folgende Fangegerätekategorien gibt es derzeit:

  • Wadennetze
  • Schleppnetze
  • Kiemennetze und vergleichbare Neze
  • Umschließungsnetze und Hebenetze
  • Haken und Langleinen
  • Dredgen
  • Reusen und Fallen

Die Fanggerätekategorien werden weiterhin in Fanggeräte unterteilt.

FAO (Food and Agricultural Organisation of the United Nations): Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation mit Sitz in Rom ist ein weltweites Netzwerk zur Bekämpfung des Hungers.

» www.fao.org

 

FAO-Fanggebiet: Aufteilung der Weltmeere durch die FAO in 19 Fanggebiete für statistische Zwecke. Diese Fanggebiete tragen sowohl eine Nummer als auch einen gebietsspezifischen Namen. Die FAO-Fanggebiete werden als Basis für eine weltweit einheitliche Kennzeichnung der Herkunft von Fischerzeugnissen verwendet.

18 Arktischer Ozean 21 Nordwestatlantik 27 Nordostatlantik
31 Mittlerer Westatlantik 34 Mittlerer Ostatlantik 37 Mittelmeer und Schwarzes Meer
41 Südwestatlantik 47 Südostatlantik 48 Antarktischer Atlantik
51 Westl. Indischer Ozean 57 Östl. Indischer Ozean 58 Antarktischer Indischer Ozean
61 Nordwestatlantik 67 Nordostpazifik 71 Westl. Pazifischer Ozean
77 Östl. Pazifischer Ozean 81 Südwestpazifik 87 Südostpazifik
88 Antarktischer Pazifik    
     
     

Fangquoten: In der Fischerei eine festgesetzte Menge an Wassertieren (Fischen, Walen u. a.), die in einem abgegrenzten Gebiet während eines Zeitraumes gefangen werden dürfen.

 

Fischerei ist die Kombination aus Fanggebiet, befischtem Bestand und dem jeweiligen Fanggerät bzw. Fangschiff.

 

Fischsammler (engl. FADs - Fish Aggregation Devices) sind künstliche schwimmende Plattformen, die auf der Meeresoberfläche ausgebracht werden. Instinktiv sammeln sich viele Meerestiere in ihrem Schatten. Ihr Einsatz in der Ringwadenfischerei führt zu unnötigen Beifangmengen.

NORMA schließt den Einsatz von FADs aus und hat eigens ein Logo entwickelt.

 

FIZ (Fisch-Informationszentrum) ist ein eingtragener Verein, der 1997 von Unternehmen und Verbänden der deutschen Fischwirtschaft gegründet wurde.

» www.fischinfo.de

 

Der Flaggenstaat eines Fischereifahrzeugs ist der Staat, in dessen Schiffsregister das Fahrzeug eingetragen bzw. registriert ist und dessen Flagge es zu führen hat. Es gelten die Gesetze des jeweiligen Flaggenstaats. 

 

GGN basiert auf dem GLOBALG.A.P.- Standard 
GLOBALG.A.P. wurde 1997 als EUREPGAP gegründet, um Sorgen der Verbraucher um Lebensmittelsicherheit, Umweltschäden, sowie um die Gesundheit, Sicherheit und die sozialen Belange von Arbeitern und den Tierschutz aufzugreifen. Durch eine Vereinheitlichung der vielen 
unterschiedlichen Standards und Verfahren in der Lebensmittelindustrie und Entwicklung eines unabhängigen Zertifizierungssystems für die Gute Agrarpraxis (G.A.P.) wurde ein verlässlicher Standard geschaffen. GLOBALG.A.P. genießt weltweit bei Farmern, Händlern und Produzenten 
sowie Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen hohe Anerkennung.  
 
Der GLOBALG.A.P. Aquakultur Standard setzt Kriterien für die Einhaltung 
•  gesetzlicher Vorschriften 
•  Lebensmittelsicherheit 
•  Arbeitsschutz und -sicherheit 
•  Tierschutz 
•  Umweltschutz und ökologische Verantwortung. 

Mehr Informationen zum GLOBALG.A.P. Aquakultur-Standard erhalten Sie 
hier: www.ggn.org 

GGN – das steht für GLOBALG.A.P.-Nummer: die 13-stellige Identifikationsnummer, die Sie über das Webportal www.ggn.org direkt zu der Farm führt, die den Fisch produziert hat. Im Farmprofil finden sich dann neben Bildern der Farm detaillierte Informationen zur Produktion vor Ort. Das Verbraucherportal www.ggn.org bietet außerdem weiterführende Informationen rund um nachhaltige Aquakultur.  

Greenpeace ist eine internationale Non-Profit-Organisation (NGO) und gibt jährlich einen Ratgeber zum Thema Überfischung/Nachhaltige Fischerei heraus.

» www.greenpeace.de

 

Handelbezeichnung: Die Handelsbezeichnung der Art ist die Bezeichnung des Fisches oder anderen Wassertiers in den jeweiligen Amtssprache, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur erfasst ist.

 

HELCOM: Helsinki-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseeraums. Die Helsinki-Kommission ist eine zwischenstaatliche Kommission, die für den Schutz der Meeresumwelt der Ostsee arbeitet. 1974 wurde das erste Helsinki-Abkommen (Übereinkommen von Helsinki über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets) von allen Ostseeanrainern unterzeichnet und trat 1980 in Kraft. Aufgrund der politischen Veränderungen und internationalen Entwicklungen im Umwelt- und Meeresrecht wurde das Abkommen 1992 überarbeitet. Nachdem alle Ostseeanrainerstaaten und die EU unterschrieben haben, trat das Abkommen im Jahr 2000 in Kraft.

 

ICES (International Council for the Exploration of the Sea): Internationaler Rat für Meeresforschung. Dieser Rat ist die wesentliche Quelle für den wissenschaftlichen Ratschlag und die Fangempfehlungen für die lebenden Ressourcen des Nordost-Atlantiks. Rund 3.600 Wissenschaftler tragen derzeit zur ICES-Arbeit bei, alle 18 Anrainer des ICES-Gebietes plus der USA und Kanada sind Mitglieder des Rates.

» www.ices.dk

 

IFS (International Featured Standard Food): ein Standard für die Auditierung von Unternehmen, die Lebensmittel verarbeiten, oder Unternehmen, die lose Lebensmittelprodukte verpacken.

 

IUCN (International Union for Conservation of Nature): Ältestes und größtes globales Umweltnetzwerk mit 1.000  Mitgliedern aus staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen und mehr als 11.000 freiwillige Wissenschaftlern aus mehr als 160 Ländern.

» www.iucn.org

 

IUU (Illegal, Unreported and Unregulated fishing): Illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei. Wird ohne Genehmigung der Nationalstaaten oder (in internationalen Gewässern) ohne die der Regionalen Fischereimanagementorganisationen betrieben. IUU macht weltweit bis zu 30% der Gesamtanlandungen aus und ist damit mitverantwortlich für den schlechten Zustand vieler Fischbestände.

 

MSC (Marine Stewardship Council) ist ein Siegel für den umweltbewussten und nachhaltigen Fischfang. Gegründet 1997 von dem Lebensmittelkonzern Unilver und dem WWF. Der MSC hat zusammen mit Wissenschaftlern, Fischereiexperten und anderen Nichtregierungsorganisationen Richtlinien für die Beurteilung und Auszeichnung von Fischereien entwickelt.

» www.msc.org

 

OSPAR: Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks. Das OSPAR -Übereinkommen wurde 1992 in Paris getroffen, benannt nach den beiden Vorläufern Oslo-Konvention (OSCOM, 1972) und Paris-Konvention (PARCOM, 1974). Es sieht Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung der Meeresverschmutzung und zum Schutz der Meeresumwelt gegen schädliche Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten im Nordostatlantik vor (für die Ostsee siehe HELCOM ). Die OSPAR Liste gefährdeter und/oder im Rückgang befindlicher Arten und Lebensräume im Nordostatlantik umfasst eine Vielzahl schutzbedürftiger Tierarten und Lebensräume des offenen Meeres und der Küstengewässer.

 

Produktionsmethode beschreibt, ob der Fisch oder das Wassertier aus einem Wildfischbestand oder aus Aquakultur stammt. Die Produktionsmethode soll wie folgt angegeben werden:

„... gefangen ...“   (für Fische aus der Seefischerei [Hochsee- und Küstenfischerei])

„... aus Binnenfischerei ...“   (für Fische aus der Binnenfischerei)

„... in Aquakultur gewonnen ...“   (für Fische aus der Aquakultur oder Zucht)

 

Region der Aquakultur: Eine Region ist ein Bereich beziehungsweise ein Gebiet, das eine Einheit bildet und mehrere Städte und Gemeinden umfasst, aber auch über Landesgrenzen hinweggehen kann.

 

Reproduktion bezeichnet die Vermehrung/Fortpflanzung von Lebewesen. Um die Reproduktion der Fischbestände zu gewährleisten, werden jährlich Fangquoten festgelegt.

 

Safe-Label: Sicherheitszeichen für den delphinschonenden Fischfang

 

Subfanggebiet: genauere geographische Eingrenzung des Fanggebietes.

 

Thünen-Institut: Das Thünen-Institut forscht fachgebietsübergreifend mit dem Ziel der nachhaltigen Weiterentwicklung der Land-, Forst- und Holzwirtschaft sowie der Fischerei. Dabei bezieht es ökonomische, ökologische und technologische Aspekte ein. Es ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die wissenschaftliche Arbeit des Thünen-Instituts im Bereich Meere bildet die Grundlage für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände im Nordostatlantik.

» www.thuenen.de/de/fi

 

Verarbeitungsnation: Angabe des Landes, in dem der Fisch oder das Wassertier verarbeitet wurde.

 

Verarbeitungsbetrieb: Angabe des Herstellers, von dem der Fisch oder das Wassertier verarbeitet wurde. Dies kann auch in Form der EG-Kontrollnummer (Beispiel: DE MV-EFB 008 EG) erfolgen.

 

WWF (World Wide Found For Nature) ist eine Naturschutzorganisation und in mehr als 100 Ländern aktiv und gibt ebenfalls regelmäßig einen Einkaufaufsratgeber zum Thema Fisch heraus.

» www.wwf.de

 

Wissenschaftlicher Name: Der Wissenschaftliche Name gewährleistet eine eindeutige Zuordnung zu einem Lebewesen und dient zur internationalen Kommunikation, um Mißverständnisse und Verständigungsschwierigkeiten zu vermeiden. Er wird meist aus lateinischen oder griechischen Wörtern abgeleitet. Der wissentschaftliche Name ist weltweit gleich.

Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG
Heisterstraße 4, 90441 Nürnberg
Postfach 84 01 55, 90257 Nürnberg
Sitz Nürnberg, Registergericht Nürnberg HR A 7886

Persönlich haftende Gesellschafterin:
NORMA Unternehmens Stiftung
Sitz Fürth, Registergericht Fürth HRA 9777
Vorstand: Gerd Köber, Robert Tjón

USt-IdNr.: DE132748925 | Telefax: (09 11) 7 59 19 93